Reparaturen sind Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an den baulichen und technischen Anlagen eines Hauses, einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit, die zu den normalen Geschäftszeiten erledigt werden können und nicht den Havarien zuzuordnen sind.
Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob in ihrem Mietvertrag eine Regelung zur Übernahme der Kosten für Bagatellschadensreparaturen enthalten sind. In diesem Fall wird bei den entsprechenden Schadensfällen nach Eingang der Rechnung die Zulässigkeit der Weiterberechnung an Sie geprüft und bei Einhaltung der Kriterien vorgenommen.
Beschreibung der Reparatur
Art und Umfang der Reparatur, Schadensort, ergänzende Informationen,
Angaben des Meldenden
Name, Vorname, Adresse, Erreichbarkeit (ggf. Telefon), Anwesenheit
Inhalt einer Reparaturanmeldung





